Inklusionsberatung

für den Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen

Das Bayerische Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) legt fest, dass Schülerinnen und Schüler mit und ohne sonderpädagogischen Förderbedarf gemeinsam in den Schulen aller Schularten unterrichtet werden können: „Inklusiver Unterricht ist Aufgabe aller Schulen.“ Art. 2 Abs. 2 BayEUG. Dieser Auftrag wird in Bayern durch eine Vielfalt an schulischen Angeboten umgesetzt:

  • Inklusion einzelner Schülerinnen und Schüler
  • Kooperationsklassen
  • Schulen mit dem Schulprofil Inklusion
  • Klassen mit festem Lehrertandem
  • Partnerklassen
  • offene Klassen an Förderschulen

Um das Entscheidungsrecht der Eltern und Erziehungsberechtigten bezüglich der vielfältigen schulischen Möglichkeiten zu unterstützen, ist ein umfassendes und praxisnahes Beratungsangebot vor Ort ein wesentlicher Faktor für gelingende Inklusion.

WIR SIND ANSPRECHPARTNER BEI FRAGEN ZUR INKLUSION:
Mit diesen Anliegen können sich Eltern und Erziehungsberechtigte an uns wenden:

  • Information über Möglichkeiten der schulischen Inklusion in Ihrer Region (Landkreis, Stadt)
  • Beratung beim Übergang von der Kindertageseinrichtung zur Schule
  • Information zu Angeboten schulischer und außerschulischer Unterstützung
  • Fragen zur Schulaufnahme, zur Schullaufbahn und zu schulischen Abschlüssen

WICHTIG FÜR SIE:

  • Wir unterliegen der Schweigepflicht.
  • Die Beratung ist neutral.
  • Das Ergebnis der Beratung ist offen.
  • Die Beratung ist kostenfrei.

    ES BERÄT SIE EIN ERFAHRENES TEAM:

    • Schulpsychologin der Grund- und Mittelschulen
    • Sonderpädagogin des Förderzentrums für geistige Entwicklung
    • Sonderpädagogin des Sonderpädagogischen Förderzentrums
    • Lehrkraft (Beratungslehrkraft) der Regelschule

    WIR ARBEITEN ZUSAMMEN MIT:

    • Schulpsychologen/Beratungslehrkräften
    • Staatlichen Schulberatungsstellen
    • Amt für Jugend und Familie
    • Kinderärzten
    • Behindertenbeauftragten
    • Arbeitsagentur
    • Bezirk Oberbayern
    • Und weiteren Stellen

      Weitere Informationen:

      Anschrift: Prof.-Max.-Lange-Platz 1, 1.Stock, Raum 2.157, 83646 Bad Tölz

      Telefonsprechzeiten:
      Dienstag 13.00 – 14.00 Uhr: Festnetztelefon Bad Tölz: 08041/ 505-413
      Donnerstag 09.00 – 10.00 Uhr: Mobiltelefon: 0151/ 41430126
      E-Mail: inklusionsberatung.schule@lra-toelz.de
      Persönliche Beratung nach Terminvereinbarung

      Impressum:
      Staatliches Schulamt
      Bad Tölz – Wolfratshausen
      Prof.-Max.-Lange-Platz 1
      83646 Bad Tölz