für den Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen
Das Bayerische Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) legt fest, dass Schülerinnen und Schüler mit und ohne sonderpädagogischen Förderbedarf gemeinsam in den Schulen aller Schularten unterrichtet werden können: „Inklusiver Unterricht ist Aufgabe aller Schulen.“ Art. 2 Abs. 2 BayEUG. Dieser Auftrag wird in Bayern durch eine Vielfalt an schulischen Angeboten umgesetzt:
- Inklusion einzelner Schülerinnen und Schüler
- Kooperationsklassen
- Schulen mit dem Schulprofil Inklusion
- Klassen mit festem Lehrertandem
- Partnerklassen
- offene Klassen an Förderschulen
Um das Entscheidungsrecht der Eltern und Erziehungsberechtigten bezüglich der vielfältigen schulischen Möglichkeiten zu unterstützen, ist ein umfassendes und praxisnahes Beratungsangebot vor Ort ein wesentlicher Faktor für gelingende Inklusion.
WIR SIND ANSPRECHPARTNER BEI FRAGEN ZUR INKLUSION:
Mit diesen Anliegen können sich Eltern und Erziehungsberechtigte an uns wenden:
- Information über Möglichkeiten der schulischen Inklusion in Ihrer Region (Landkreis, Stadt)
- Beratung beim Übergang von der Kindertageseinrichtung zur Schule
- Information zu Angeboten schulischer und außerschulischer Unterstützung
- Fragen zur Schulaufnahme, zur Schullaufbahn und zu schulischen Abschlüssen
WICHTIG FÜR SIE:
- Wir unterliegen der Schweigepflicht.
- Die Beratung ist neutral.
- Das Ergebnis der Beratung ist offen.
- Die Beratung ist kostenfrei.
ES BERÄT SIE EIN ERFAHRENES TEAM:
- Schulpsychologin der Grund- und Mittelschulen
- Sonderpädagogin des Förderzentrums für geistige Entwicklung
- Sonderpädagogin des Sonderpädagogischen Förderzentrums
- Lehrkraft (Beratungslehrkraft) der Regelschule
WIR ARBEITEN ZUSAMMEN MIT:
- Schulpsychologen/Beratungslehrkräften
- Staatlichen Schulberatungsstellen
- Amt für Jugend und Familie
- Kinderärzten
- Behindertenbeauftragten
- Arbeitsagentur
- Bezirk Oberbayern
- Und weiteren Stellen
Weitere Informationen:
- Akteure schulischer Inklusion im Schulamtsbezirk Bad Tölz – Wolfratshausen
- Flyer Beauftragte für inclusive Unterrichts- und Schulentwicklung
Anschrift: Prof.-Max.-Lange-Platz 1, 1.Stock, Raum 2.157, 83646 Bad Tölz
Telefonsprechzeiten:
Dienstag 13.00 – 14.00 Uhr: Festnetztelefon Bad Tölz: 08041/ 505-413
Donnerstag 09.00 – 10.00 Uhr: Mobiltelefon: 0151/ 41430126
E-Mail: inklusionsberatung.schule@lra-toelz.de
Persönliche Beratung nach Terminvereinbarung
Impressum:
Staatliches Schulamt
Bad Tölz – Wolfratshausen
Prof.-Max.-Lange-Platz 1
83646 Bad Tölz